COVID-19 │ Stufenweise Lockerung der Maßnahmen

Beginnend ab Montag, den 04. Mai 2020, werden die strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in Griechenland, stufenweise gelockert. Der von der griechischen Regierung angekündigte Plan sieht folgende sieben Stufen vor:

  1. Stufe: 4. Mai
    – Aufhebung der allgemeinen Ausgangssperre ohne Passierschein oder SMS.
    – Aufhebung des Betriebsverbots für Geschäfte des „kleinen“ Einzelhandels (wie bspw. Buchhandlungen, Optiker, Blumenladen etc.) und „kleine“ Dienstleistungserbringer (Friseur, Beautysalon etc.)
    – Es ist eine Beschränkung für Kunden pro m2 Landefläche und eine Maskenpflicht angeordnet. Diese gilt auch für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  2. Stufe: 11. Mai
    Aufhebung des Betriebsverbots für den „restlichen“ Einzelhandel
  3. Stufe: 18. Mai
    Öffnung der archäologischen Stätten
  4. Stufe: 1. Juni
    – Aufhebung des Betriebsverbots für Restaurants, Cafés etc. / Nutzung lediglich im Freien / Nur 4 Personen pro Tisch und Sicherheitsabstand von 2m zwischen den Tischen.
    – Aufhebung des Betriebsverbots für Einkaufsmalls
  5. Stufe: im Juni (genauer Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)
    Ganzjährig betriebene Hotels (voraussichtlich mit zumindest ähnlichen Einschränkungen wie Restaurants und Cafés)
  6. Stufe: im Juni (genauer Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)
    Parkanlagen und Kinderspielplätze im Freien
  7. Stufe: im Juni (genauer Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)
    Aufhebung des Betriebsverbots für Saisonal betrieben Hotels, Restaurants in geschlossenen Räumen, Fitnesscenter und Sporthallen.

Von den zuständigen Ministern ist wiederholt betont worden ist, dass dies lediglich ein vorläufiger Plan ist und die Lockerung der Maßnahmen bei Verschlechterung der Situation wieder aufgehoben werden kann.

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