Mergers and Acquisitions Anwalt Griechenland

Mergers and Acquisitions

in Griechenland

Wir verfügen über besondere Expertise bei M&A-Transaktionen. Unsere Rechtsanwälte haben Unternehmenskäufe in den Branchen Tourismus, Erneuerbare Energien und Medien begleitet. Die betreuten Transaktionsvolumina liegen zwischen einer und 60 Millionen Euro.

Wir beraten in der Regel auf der Buy-Side Investoren oder Investorengruppen, international agierende Unternehmen und Konzerne. Hierbei arbeiten wir mit der M&A-Abteilung des Unternehmens oder des Konzerns ebenso zusammen, wie mit weltweit führenden Kanzleien bei multinationalen Deals. Durch unsere vertiefte Branchenkenntnis sind uns gängige Geschäftsmodele bekannt und wirtschaftliche Hintergründe vertraut. Unseren Mandanten vermitteln wir die landesüblichen Besonderheiten.

Zu unserer Beratungsleistung gehören sowohl rechtliche, als auch strategische Gesichtspunkte. Unser Projektteam stellen wir passend für die jeweilige Transaktion zusammen. Hierbei können wir die Due Diligence in deutscher oder englischer Sprache erstellen. Die Verträge werden üblicherweise in englischer Sprache erstellt und verhandelt. Falls vom Verkäufer verlangt oder für das Closing erforderlich erstellen wir die Verträge zweisprachig (Griechisch-Englisch oder Griechisch-Deutsch).

In laufender, enger Zusammenarbeit mit unserem Mandanten entwerfen oder passen wir ggfs. das Angebot (binding oder non-binding) an. Verfassen den Letter of Intent und prüfen das Non-Disclosure Agreement. Führen die Legal Due Diligence durch und verfassen Red-Flag Report und Abschlussbericht, je nach Wunsch des Mandanten auf Deutsch oder Englisch.
Parallel gestalten wir den Kaufvertrag, nehmen hierbei bereits vorläufige Ergebnisse aus der DD als CPs, Representations, Warranties oder Indemnifications auf und begleiten unsere Mandanten bei den Vertragsverhandlungen. Bei erfolgreichem Ausgang bereiten wir Signing und Closing vor und bereiten falls erforderlich Anmeldungen beim griechischen Kartellamt vor.

Besondere Formen des Unternehmenskaufs

in Griechenland

1. Bieterverfahren des griechischen Privatisierungsfonds

Der griechische Privatisierungsfonds, HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fonds) ist während der Staatsschuldenkrise im Jahr 2011, mit dem Ziel die Assets des griechischen Staates an private Investoren zu verwerten, errichtet worden.

Die Assets sind Immobilien (hierzu gehören auch einigen Hotels, Thermalquellen etc.), Infrastruktureinrichtungen (Marinas, Häfen, Flughäfen, etc.), aber auch Gesellschaftsanteile und Betriebsrechten.

Vor Angebotseinreichung wird ein Datenraum eingerichtet und es besteht die Möglichkeit zur Durchführung einer DD mit Besichtigung der Assets und Q&A-Session. Zum Kaufvertrag können Anmerkungen gemacht werden, die z.T. von der Behörde übernommen werden.

Wir haben für Mandanten bereits mit Erfolg Angebotsunterlagen eingereicht.

2. Bieterverfahren im Rahmen von Sonderliquidationen

Hat ein Unternehmen die Zahlungen eingestellt, können Gläubiger, die Anspruch auf mindestens 40 % der Verbindlichkeiten haben (zwingend muss zu den Gläubigern auch ein Bankinstitut gehören), gerichtlich das Verfahren der Sonderliquidation beantragen. Hierbei wird in der Regel ein Wirtschaftsprüfer als Sonderliquidator eingesetzt, der das Unternehmen weiter führt, mit dem Ziel die Aktiva des Unternehmens in einem Bieterverfahren zu veräußern und aus dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen.
Im Rahmen des Bieterverfahrens wird ein Datenraum eingerichtet, eine DD sowie eine Besichtigung können durchgeführt werden.
Wir haben auch bei Bieterverfahren von Sonderliquidationen Angebotsunterlagen für Mandanten eingereicht.

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Rechtsanwalt Michail Pilios

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Rechtsanwältin Zoi Papadopoulou

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