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März 12, 2020
Mit Gesetzesdekret vom 11.3.2020 sind Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in Griechenland beschlossen worden. Neben anderen Maßnahmen sind in Artikel 4 des o.g. Dekrets Änderungen der arbeitsrechtlichen Vorschriften beschlossen worden. Mitunter ist mit sofortiger Wirkung und Gültigkeit bis zum 10. April 2020 beschlossen worden: Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bekanntmachung der Änderungen...
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Mit gemeinsamem Ministerialerlass des Gesundheits- und Justizministeriums vom 12.03.2020 ist beschlossen worden den Betrieb der griechischen Gerichte vom 13.03.2020 bis einschließlich zum 27.03.2020 einzustellen. Hiervon aus ausgenommen sind u.a.: Die Veröffentlichung von UrteilenVerfahren im einstweiligen RechtsschutzStrafrechtliche Schnellverfahren
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