COVID-19 – Verlängerung der Einstellung des Betriebs der griechischen Gerichte bis zum 10.04.2020

Mit gemeinsamem Ministerialerlass des Gesundheits- und Justizministeriums vom 27.03.2020 ist die Verlängerung der Einstellung des Betriebs der griechischen Gerichte bis einschließlich zum 10.04.2020 beschlossen worden.

Hiervon aus ausgenommen sind weiterhin u.a.:

  • Die Veröffentlichung von Urteilen
  • Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
  • Strafrechtliche Schnellverfahren

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